Einige Antworten hier nehmen schon Bezug auf noch zu implememtierende Funktionen.
Ja, der herstellende Betrieb hat oft noch die nötigen Daten, wenn das Möbel nach den späten 1990‘er oder 00‘er Jahren hergestellt wurde. Es ist aber sicherlich mit einigem Aufwand für den Handwerksbetrieb verbunden.
Ja, auch das geht wunderbar, sollte jedoch mit dem Eigentümer des Möbels abgeklärt werden. Kann ein prima Grund sein in Kontakt zu kommen.
IKEA bietet selbst etwas in die Richtung an. Vielleicht kann man in der Zukunft für gängigsten Möbellinien etwas in der Art etablieren. Schreib bitte eine email, was für Möbel Du hast.
Grundsätzlich gibt es zunächst nur eine Option. Aber natürlich soll das so einfach wie möglich sein. Am besten sogar direkt aus dem CAD oder ERP per API. Gerne entwickeln wir dazu eine Lösung mit Dir.
Bitte einzeln in die Stückliste einlesen (per API muß man sich die Möglichkeiten ansehen). Damit kann man später zB die Küche verkleinern oder auflösen und bleibt flexibel. Sonst müsste man immer die komplette Küche in den Kreislauf geben, das wäre aber dann sehr umständlich.
Das kann man leider nicht so eindeutig beantworten. Rein rechtlich dürfte es keine besondere Handhabe oder Verpflichtung geben. Für den Tischlerbetrieb ist die Weitergabe durch die Nutzung von EmiBom der Standard. Es sei denn ein Endverbraucher möchte seine Daten nicht zum Möbel gespeichert haben. Für die EmiBom-Auswertungen kann man das auch anonymisiert angeben, um zB die Regionalität der Werkstatt-Kunden-Beziehung zu evaluieren.
Nicht unbedingt, es ist ein Trend, daß die Säge- und Presswerke auch die Rohstoffquelle besser benennen können. Und vielleicht stammt das Holz vom Nachbarn der Tischlerei und es gibt nur keine digitalen Werte. EmiBom versucht das abzufragen.
Die Tischlerei kann zB die Herkunfts-Angaben nachträglich ergänzen. Das Zertifikat wird stets neu berechnet, da sich die Kriterien eventuell durch neuere Forschung oder Gesetze noch ändern können.
Das Team von EmiBom soweit technisch notwendig natürlich. Ansonsten hat Zugriff zum Möbel der Eigentümer des Möbel.
Zusatzfrage - kann ich den Zugriff durch vorherige Eigentümer unterbinden? Ja - man braucht aber einen neuen QRCode.
Ja, das geht, man muß natürlich die Abmessungen und das Material kennen und es fallen die Kosten an.
Natürlich geht das. Die Möbeldaten bleiben beim aktuell registrierten Eigentümer. Hat man selbst noch Möbel registriert, so werden diese ebenso aus dem System entfernt und die QRCodes verlieren ihre Gültigkeit.
Bei Handwerk und Handel mit Kostenentrichtung gelten die dann jeweils gültigen Vorschriften zur Aufbewahrung.
If all goes well - Yes! - By all means :)